St. Gallen im Jahr 1904: Frieda ist arm, alleinstehend, Mutter – und ein Opfer von Gewalt. Der Vater ihres Kindes ist zugleich ihr Vergewaltiger. Als Frieda keinen Ausweg mehr sieht und es schließlich zur schrecklichen Tat kommt, ihr eigenes Kind zu töten, wird sie sofort als Mörderin abgestempelt. Ein männlich dominiertes Gericht spricht über ihr Leben, über ihren Körper, über ihre Schuld. Das Rechtssystem von 1904 schützt keine Vergewaltigungsopfer, keine unverheirateten Mütter, keine Frauen ohne finanzielle Absicherung. Erst als der Rechtsanwalt Arnold Janggen sich Friedas Fall annimmt, interessiert sich jemand für die Hintergründe der Tat. Der Fall von Frieda Keller hat die Entwicklung des Strafrechtssystems in der Schweiz maßgeblich beeinflusst.